Franckeschule / Frankfurt a. M.

Wahlausschreiben zur Schulkonferenz

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 3. Oktober 2013 00:00

Franckeschule, Frankfurt am Main

Grundschule mit Vorklasse

Musikalische Grundschule

Schule für den Klimaschutz

 

Franckeschule, Falkstr. 71, 60487 Frankfurt Tel. 069/212-35282 Fax 069/212-34480

Frankfurt, den 5.9.2013

 

Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz

 

Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes i.d.F. vom 21.11.2011 sowie der Konferenzordnung i.d.F. vom 17. Oktober 2011 ist zu Beginn dieses Schuljahres die Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren zu wählen.

1. Zusammensetzung der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz der Franckeschule, einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 4, besteht aus 11 Mitgliedern. Der Lehrerschaft und der Elternschaft stehen je 5 Sitze zu. Vorsitzender der Schulkonferenz und deren 11. Mitglied ist der Schulleiter. Für jede der beiden Personengruppen sind entsprechend der Zahl der Sitze die Mitglieder und mindestens ein Ersatzmitglied zu wählen. Gewählt wird in einem Wahlgang. Ersatzmitglied ist, wer von den nicht gewählten Bewerbern die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Dieses Ersatzmitglied vertritt ggf. ein verhindertes Mitglied der jeweiligen Personengruppe bei den Sitzungen der Schulkonferenz und tritt bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit eines Mitglieds als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz ein.

2. Wahlberechtigung

Wahlberechtigt bei der Wahl der Vertreter der Lehrerschaft sind die Mitglieder der Gesamtkonferenz.

Wahlberechtigt bei der Wahl der Vertreter der Elternschaft sind die Mitglieder des Schulelternbeirates.

3. Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz

Wählbar als Vertreter der Elternschaft ist jedes Elternteil eines minderjährigen Schülers oder eíner minderjährigen Schülerin. Gemäß § 100 HessSchulG nehmen die Rechte und Pflichten der Eltern wahr:

  1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,

  2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule nachzuweisen

4. Wählbarkeitsbescheinigung

Ein Elternteil, der für die Wahl zur Schulkonferenz kandidieren will, aber nicht Mitglied des Schulelternbeirates ist, benötigt für seine Kandidatur eine vom Schulleiter ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung, in welcher der Schulbesuch seines minderjährigen Kindes bestätigt wird.

5. Wahlverfahren

Die Wahlen finden jeweils in eigenen Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates statt und müssen spätestens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, d.h. spätestens am 1. Oktober 2013 abgeschlossen sein.

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für die Durchführung der Wahl jeder Personengruppe gilt in der Regel Personenwahl, auf Antrag stattdessen Listenwahl.

a) Personenwahl: Die Wahl wird immer dann nach den Grundsätzen der Personenwahl durchgeführt, wenn kein Antrag auf Listenwahl gestellt wird. Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden sind.

b) Listenwahl: Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz oder des Schulelternbeirates es beantragt, werden die Wahlen der jeweiligen Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Bei Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens also am Montag, 16. September 2013, Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) bei dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des jeweiligen Wahlgremiums einzureichen (Schulleiterin, Vorsitzender des Schulelternbeirates). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf höchstens einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens so viele Bewerbernamen enthalten, wie für die jeweilige Personengruppe Mitglieder in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur eine Liste eingereicht, findet Personenwahl statt.

6. Einladung zu den Wahlversammlungen

Mit diesem Wahlausschreiben lade ich die Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates zu ihren jeweiligen Wahlversammlungen ein. Zugleich lade ich auch alle Elternteile ein, die kandidieren wollen, aber nicht dem Schulelternbeirat angehören. Die ählbarkeitsbescheinigung ist mitzubringen. In der jeweiligen Wahlversammlung besteht Gelegenheit zur Vorstellung.

Die Wahltermine für die zwei Personengruppen:

 Wahlversammlung der Gesamtkonferenz: Mittwoch, 25.09.2013, 14.00 Uhr, im Raum 106

der Franckeschule.

 Wahlversammlung des Schulelternbeirates: Dienstag, 1.10.2013, 19.00 Uhr im Raum 106

der Franckeschule.

 

7. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens

Dieses Wahlausschreiben wurde am Donnerstag, den 5. September 2013, erlassen. Es wird vom 5. September 2013 bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 1. Oktober 2013 im Schulgebäude ausgehängt und auf der Schulhomepage veröffentlicht. Der Hinweis auf die Wahl der Schulkonferenz wurde den Eltern und den Schüler/innen in einem Informationsscheiben am heutigen Tag mitgeteilt.

H. Probst

Schulleiterin


| 4.9.2013